RA Martin Lubda

Rechtsanwalt Martin Lubda

Rechtsanwalt Martin Lubda

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


  • Büro Düsseldorf
  • Fachausschussleiter Immobilienrecht (Gewerbliches Mietrecht/Maklerrecht/WEG-Recht) beim VDA - Verband Deutscher Anwälte e. V.,
  • Landesregionalleiter NRW des VBMI - VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e. V.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt Verein e.V.,
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwalt Verein e.V.,
  • Mitglied der Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR),
  • Mitglied der Deutsche Landesgruppe der Internationalen Vereinigung Für den Schutz des geistigen Eigentums e.V. (AIPPI),
  • Mitglied des deutschen Mietgerichtstags e.V


Rechtsanwalt Martin Lubda ist langjährig spezialisiert auf Fragen des Wettbewerbsrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Handelsrechts. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht hat Martin Lubda weitere Schwerpunkte in der Beratung und Vertretung seiner Mandantinnen und Mandanten gesetzt.

 

Rechtsanwalt Lubda verfügt über langjährige Erfahrungen im Inkasso und Forderungseinzug namhafter Unternehmen und Banken. Die spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von L|E|G|S Rechtsanwälte arbeiten auf diesem Feld kostenbewusst und mit offenem Blick für „kre-aktive“ Problemlösungen im Einzelfall.

       

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Rechtsanwalt Martin Lubda seine Mandanten in allen rechtlichen Fragen, die mit der Klärung womöglich

fehlerhafter Anlageberatung oder mit Problemlösungen des Kapitalmarktrechts zusammenhängen, namentlich mit dem Geschäft von Geldmarktfonds, Rentenfonds oder Aktienfonds. Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Lubda in rechtlichen Anliegen auf dem Gebiet klassischer Bankgeschäfte, insbesondere des Kreditgeschäfts (Kreditvertragsrecht, Darlehenssicherung, Bürgschafts- und Garantiegeschäfte) und des Einlagen- und Vermögensverwaltungsgeschäfts.

 

Rechtsanwalt Martin Lubda berät als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht Mandanten aus dem Kreis der Nutzer wie der Eigentümer von privat wie unternehmerisch genutzten Immobilien. Hierzu zählen unter anderem die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen im Bereich des gewerblichen Mietrechts wie des Wohnraummietrechts sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Begründung von Wohneigentum. Die kompetente Beratung und kre-aktive Vertretung von Mietern und Vermietern, Wohneigentums- gemeinschaften und WEG-Eigentümern, nicht zuletzt von Käufern und Verkäufern mietrechtlich gebundener Immobilien, sind Anliegen von Rechtsanwalt Martin Lubda.

So erreichen Sie uns

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