Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Bei vielen Verkehrsteilnehmer, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, verursacht das Unfallereignis einen Schock und das Gefühl der Hilflosigkeit. Dies hat häufig zur Folge, dass vergessen wird Unfallspuren unmittelbar nach dem Unfallereignis zu dokumentieren mit dem Ergebnis, dass die Geschädigten später bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche in Beweisnot geraten und nur deshalb Ihre Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers oder bei Gericht nicht durchgesetzt werden können. In einem Prozess kommt es auf jedes Detail bei der Rekonstruktion eines Unfallhergangs an. Deshalb an dieser Stelle ein paar Hinweise, wie man sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall verhalten sollte:
- Zunächst ist es selbstverständlich, dass die Unfallstelle gesichert wird und mögliche Verletzte erste Hilfe erhalten.
- Anschließend sollte die Polizei informiert und zur Unfallstelle gerufen werden, damit eine Unfallmitteilung gefertigt wird. Es kommt bei der Schadenregulierung immer wieder vor, dass der Schädiger den Unfall seiner Versicherung nicht unverzüglich meldet und sich die Schadenregulierung ohne ein Unfallprotokoll unnötig in die Länge zieht.
- Während die Unfallbeteiligten auf die Polizei warten und bevor die Fahrzeuge aus ihrer Endposition versetzt werden, sollten möglichst viele Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugen in ihrer Endstellung gemacht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht nur Detailaufnahmen gefertigt werden, sondern auch Bilder, auf denen die Unfallstelle insgesamt abgelichtet wird. Die Fertigung kann mit jeder Handykamera erfolgen. Mit Hilfe der Bilder ist in einem späteren Gerichtsverfahren ein Sachverständiger dazu in der Lage den Unfallhergang mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rekonstruieren und der Geschädigte in der Lage bei Streitigkeiten seine Version des Unfallhergangs zu beweisen. Bilde, auf denen neben den Fahrzeugen auch Fahrbahnmarkierungen abgelichtet werden, sind bei der Unfallrekonstruktion besonders hilfreich.
- Wenn es notwendig ist die Fahrzeuge zu versetzen und zuvor keine Fotos gefertigt werden können, sollte die Radstellung der Fahrzeuge durch Kreidestriche markiert und die Polizei gebeten werden diese zu fotografieren.
- Obwohl Zeugen zur Beweisführung eher ungeeignet sind, weil sie sich in einem Prozess an Details selten erinnern, sollten ihre vollständigen Name und ihre Anschriften notiert werden.
- Sollte die Polizei nicht zur Unfallaufnahme kommen, müssen außerdem das Kennzeichen, Name und Anschrift des Halters und des Fahrzeugführers notiert werden.
- Fragen der Polizei zum Unfallhergang werden häufig nicht zuletzt unter dem Eindruck des Unfallereignisses von den Unfallbeteiligten unrichtig beantwortet. Deshalb sollten insbesondere in den Fällen, in denen das Verschulden eines Unfallbeteiligten nicht eindeutig ist, nur Angaben zur Person gemacht werden. Sofern erforderlich wird die Polizei die Unfallbeteiligten auffordern eine Unfallschilderung schriftlich einzureichen.
- Der Haftpflichtversicherer des Schädigers ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nur verpflichtet die Kosten für die Schadenfeststellung, die Reparaturkosten, Leihwagenkosten oder bei Verletzungen den Haushaltsführungs- und Unterhaltschaden zu ersetzen, sondern auch die Kosten eines vom Geschädigten beauftragten Rechtsanwalts. Deshalb sollte auch bei einem vermeintlich eindeutigen Verschulden des Unfallgegners immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.